Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Auto stößt mit Stadtbahn zusammen: Zwei Verletzte

Zwei Menschen sind bei einem Zusammenstoß eines Autos mit einer Stadtbahn in Stuttgart verletzt worden. Nach Polizeiangaben soll ein 26 Jahre alter Autofahrer am Donnerstagmorgen eine rote Ampel missachtet haben und mit seinem Wagen an einer Kreuzung mit der Bahn zusammengestoßen sein. Ein 69-jähriger Fahrgast der Stadtbahn und die 31-jährige Beifahrerin im Auto seien leicht verletzt worden, hieß es. Die Frau sei den Angaben nach ins Krankenhaus gekommen. Den Schaden schätzte die Polizei auf rund 10.000 Euro.
Unfall
Die Leuchtschrift «Unfall» auf dem Dach eines Polizeiwagens. © Carsten Rehder/dpa/Symbolbild

Bereits am Mittwoch gab es in Stuttgart zwei Unfälle, bei denen jeweils ein Auto mit einer Stadtbahn zusammengestoßen war. Bei einem Unfall am Mittwochmorgen erlitten ein 31-jähriger Autofahrer und sein 18 Jahre alter Beifahrer leichte Verletzungen. Es entstand ein Schaden von rund 100.000 Euro. Ein Stadtbahn-Fahrgast wurde bei einem weiteren Unfall am Mittag ebenfalls leicht verletzt. Hier lag der Schaden laut Polizei bei mehreren zehntausend Euro.


© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Hochzeitskuss
People news
Lugners sechste Ehe: Bräutigam und Braut haben ja gesagt
Screenshots auf dem Steam Deck: Bildschirmaufnahmen machen und speichern
Games news
Screenshots auf dem Steam Deck: Bildschirmaufnahmen machen und speichern
Shiloh Jolie-Pitt mit Mutter und Schwester
People news
Tochter von «Brangelina» will Pitt aus ihrem Namen streichen
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
Handy ratgeber & tests
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
KI im indischen Wahlkampf
Internet news & surftipps
Indien-Wahl als «Testlabor» für Künstliche Intelligenz
Google
Internet news & surftipps
Google verbessert KI-Überblicke nach absurden Empfehlungen
Florida Panthers - New York Rangers
Sport news
Florida Panthers erneut im NHL-Finale
Zwei Männer in einem Gespräch
Job & geld
Beratungsprotokoll: Unterschrift ist keine Pflicht